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Entwurfsvermessungen, Bauvermessungen - Vermessungstechnische Lage- und Höhenpläne für die
Planung und den Entwurf von Gebäuden, Ingenieur- bauwerken und Verkehrsanlagen - Gleisvermessung
- Absteckungen für die Bauausführung, vermessungs-
technische Überwachung der Baumaßnahmen, Dokumentation
- Landschaftsbau
- Sand- u. Kiesgruben
- Steinbrüche
- Deponien
Lage- u. Höhennetze
Aufbau von Überwachungsnetzen - Netzdesign
- Meßmethoden und Messgenauigkeiten
- Qualitätszusicherung mittels einer Sensitivitätsanalyse
Laserscanning
3D-Anwendungsbeispiele aus den Bereichen - Tage- u. Bergbau (z.B. Massenermittlung,
Tunnelvermessung, usw.) - Anlagenbau
- Architektur (z.B. Fassadenaufnahme)
- Denkmalpflege
- Automobil- u. Maschinenbau
Industrievermessungen - Überprüfung, Absteckung u. Überwachung von Werksanlagen (Walzstraßen, Stranggussanlagen usw.)
- Kranbahnvermessungen
Leitungsdokumentation - Dokumentation aller ober- u. unterirdischen Versorgungsleitungen
(Gas, Wasser, Strom, Fernwärme, Telekom) in Neubaugebieten, bei Sanierungsmaßnahmen, bei Verkehrswegebau, uvm.
Geographische Informationssysteme (GIS) - Örtliche Erfassung für Ver- u. Entsorgungsunternehmen
(Orten, Aufmessen, Sichten und Aufarbeitung vorhandener Unterlagen) - Dokumentation, digital und analog
- Schnittstellen zu SICAD, GEOgraf, GRIPS, DXF, DWG, u.a.
- Mapserver
Katastervermessungen - Grenzfeststellungen
- Teilungsvermessungen
- Gebäudeabsteckungen, Gebäudeeinmessungen
- Amtliche Lagepläne
Gutachten
Baulandumlegungen - Vorsitzender bzw.stellvertretender Vorsitzender mehrerer Umlegungsausschüsse im Saarland
- Komplette Abwicklung freiwilliger und gesetzlicher
Baulandumlegungen
Grundstücksverhandlungen -
Gestattungsverträge für Leitungsbetreiber (Ver- und Entsorgungsunternehmen) -
Grunderwerbsverhandlungen für Verbände, Gemeinden, u.a.
Bewertungen - Wertermittlungen für Grundstücke und Gebäude
Flurbereinigung - Seit 1994 durch das Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt als Geeignete Stelle zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse nach § 53 (4) des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) zugelassen.
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