Gebäudeabsteckung

Das Gebäude wird von uns anhand der Architektenpläne in Bezug zu den amtlichen Flurstücksgrenzen eingerechnet.

Anschließend erfolgt die Absteckung des Gebäudes nach Lage und Höhe in der Örtlichkeit.

Dadurch wird gewährleistet, dass die in der Baugenehmigung festgelegten Grenzabstände, Gebäudemaße und die Höhenlage eingehalten werden.

Als Nachweis der durchgeführten Arbeiten erhalten Bauherr, Architekt und Bauunternehmen eine Absteckskizze / Einweisungsschein mit Dokumentation der relevanten Maße.

Grobabsteckung

Für die erforderlichen Erdarbeiten werden die Eckpunkte des geplanten Gebäudes mit Pflöcken markiert, damit die Baugrube an der richtigen Stelle ausgehoben wird.

Feinabsteckung

Nach Aushub der Baugrube werden die Gebäudeaußenkanten auf ein Schnurgerüst übertragen.

Die Schnüre zwischen den Nägeln zeigen die genau Lage der jeweiligen Außenwand an.

Somit kann das Bauunternehmen die Schalung der Bodenplatte anbringen.