Liegenschaftsvermessungen
Liegenschaftsvermessungen dienen der Fortführung des Liegenschaftskatasters und umfassen vor allem Arbeiten zur Bildung neuer Flurstücke (Zerlegung, Sonderung), Ermittlung bestehender Flurstücksgrenzen (Grenzbestimmung, Grenzfeststellung), Erfassung von Gebäuden oder Veränderungen an Gebäuden (Gebäudeeinmessung) sowie Aktualisierung und Weiterentwicklung des Liegenschaftskatasters.
Eine Liegenschaftsvermessung (Grundstückvermessung) wird auf Antrag der Grundstückseigentümer, eines/einer Berechtigten oder von Amts wegen durchgeführt.
Liegenschaftsvermessungen sind hoheitliche Aufgaben und dürfen nur vom Katasteramt, oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) durchgeführt werden.