Liegen­schafts­­­vermessung

Liegenschaftsvermessungen 

Liegenschaftsvermessungen dienen der Fortführung des Liegenschaftskatasters und umfassen vor allem Arbeiten zur Bildung neuer Flurstücke (Zerlegung, Sonderung), Ermittlung bestehender Flurstücksgrenzen (Grenzbestimmung, Grenzfeststellung), Erfassung von Gebäuden oder Veränderungen an Gebäuden (Gebäudeeinmessung) sowie Aktualisierung und Weiterentwicklung des Liegenschaftskatasters.

Eine Liegenschaftsvermessung (Grundstückvermessung) wird auf Antrag der Grundstückseigentümer, eines/einer Berechtigten oder von Amts wegen durchgeführt.

Liegenschaftsvermessungen sind hoheitliche Aufgaben und dürfen nur vom Katasteramt, oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) durchgeführt werden.

Wir bieten Ihnen

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung über Umfang und Kosten der Liegenschaftsvermessung. Die Gebühren für Liegenschaftsmessungen richten sich nach der für alle Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und andere Vermessungsbehörden gesetzlich vorgegeben Gebührenordnung.

Daher ist die Abgabe fester Preisangebote aufgrund gesetzlicher und gebührenrechtlicher Vorschriften nicht zulässig. Die Kosten können erst nach Abschluss der Vermessungsarbeiten endgültig berechnet werden.

Falls Sie wissen möchten, welche Gebühren für die erforderlichen Vermessungsarbeiten entstehen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir erstellen Ihnen gerne eine Kostenschätzung.