Teilungsvermessung

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Genau Maß nehmen – Wie wird ein Grundstück geteilt?

Jedes Grundstück wird im Grundbuch unter einer laufenden Nummer aufgeführt. Soll ein Teil eines Grundstückes z.B. verkauft werden, so kann dieser Grundstücksteil nur dann abgeschrieben werden, wenn zuvor eine Teilungsvermessung erfolgt ist und die in diesem Zusammenhang stehende Fortführungsmitteilung vorliegt.

Die Vermessung erfolgt auf der Grundlage des  amtlichen Liegenschaftskatasters. (Dauer 1:12)

Ablauf einer Teilungsvermessung

Vorgespräch & Kostenschätzung

  • Abstimmung der neuen Grundstücksaufteilung
  • Abgabe einer Kostenschätzung gem. Kostenordnung für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
  • Anfertigung eines vorläufigen Aufteilungsplans / Teilungsentwurf als Grundlagen für den Notarvertrag / Bauantrag / Bank etc.

Örtliche Vermessung

  • Aufsuchen alter Grenzpunkte und ggf. Wiederherstellung nicht mehr vorhandener Abmarkungen.
  • Übertragung der neuen / geplanten Flurstücksgrenzen in der Örtlichkeit und erstmalige Abmarkung der neuen Grenzpunkte.

Grenztermin

Bei einem Grenztermin werden den Beteiligten (Eigentümer, Erwerber, durch Abmarkung betroffene Nachbarn) die Lage der alten und neuen Grenzpunkte mit ihren Abmarkungen erläutert.
Die Ergebnisse werden in einer Niederschrift dokumentiert.

Übernahme in das Liegenschaftskataster

Die Vermessungsschriften werden der Katasterbehörde zur Übernahme vorgelegt.
Diese sendet den betroffen Beteiligten in der amtlichen Fortführungsmitteilung die neuen Flurstücksnummern und Flächen. Sie dient dem Notar zur Umschreibung im Grundbuch.