Teilungsvermessung
Genau Maß nehmen – Wie wird ein Grundstück geteilt?
Jedes Grundstück wird im Grundbuch unter einer laufenden Nummer aufgeführt. Soll ein Teil eines Grundstückes z.B. verkauft werden, so kann dieser Grundstücksteil nur dann abgeschrieben werden, wenn zuvor eine Teilungsvermessung erfolgt ist und die in diesem Zusammenhang stehende Fortführungsmitteilung vorliegt.
Die Vermessung erfolgt auf der Grundlage des amtlichen Liegenschaftskatasters. (Dauer 1:12)
Ablauf einer Teilungsvermessung
Vorgespräch & Kostenschätzung
Örtliche Vermessung
Grenztermin
Bei einem Grenztermin werden den Beteiligten (Eigentümer, Erwerber, durch Abmarkung betroffene Nachbarn) die Lage der alten und neuen Grenzpunkte mit ihren Abmarkungen erläutert.
Die Ergebnisse werden in einer Niederschrift dokumentiert.
Übernahme in das Liegenschaftskataster
Die Vermessungsschriften werden der Katasterbehörde zur Übernahme vorgelegt.
Diese sendet den betroffen Beteiligten in der amtlichen Fortführungsmitteilung die neuen Flurstücksnummern und Flächen. Sie dient dem Notar zur Umschreibung im Grundbuch.
Kontakt
Ingenieurgesellschaft Werny + Partner
Dipl. – Ing. Olav Werny
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
(Rheinland-Pfalz)
Ludwig-Erhard-Straße 18
66877 Ramstein-Miesenbach
Tel.: (+49) 6371 / 920 10 – 00
Fax: (+49) 6371 / 920 10 – 29
Ingenieurgesellschaft Werny + Partner
Dipl. – Ing. Volker Werny
Dipl. – Ing. (FH) Erik Werny
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (Saarland)
Neunkircher Straße 56
66583 Spiesen-Elversberg
Telefon: (+49) 68 21 / 97 01 – 0
Telefax: (+49) 68 21 / 97 01 – 40
IGWP GmbH
Neunkircher Straße 56
66583 Spiesen-Elversberg
Telefon: (+49) 68 21 / 97 01 – 0
Telefax: (+49) 68 21 / 97 01 – 40
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