LEISTUNGEN + REFERENZEN
KATASTERVERMESSUNG
Seit über 40 Jahren
bieten wir unseren Kunden hoheitliche Vermessungen rund um Grund- und Flurstücke an. Hierbei arbeiten wir stets nach den aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen.
Grenzanzeige & Grenzfeststellung/-herstellung
Grenzvermessungen dienen der Wiederherstellung oder der Festlegung von Flurstücksgrenzen, der Ermittlung der rechtmäßigen und geometrisch richtigen Lage von Grenzpunkten, sowie deren Abmarkung.
Teilungsvermessung
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Sonderung
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Verschmelzung
Teilungsvermessung
Eine Teilungsvermessung ist erforderlich, wenn ein Teil eines Grundstücks verkauft bzw. erworben oder eigenständig zur Eintragung eines Erbbaurechts aufgeteilt werden soll.
Während der Vermessungsarbeiten werden in erforderlichem Umfang die alten Grenzen wiederhergestellt, die neuen Grenzen örtlich festgelegt und abgemarkt.
Danach werden die Beteiligten zum so genannten „Grenztermin“ eingeladen, bei dem die Lage der alten und neuen Grenzen mit ihren Abmarkungen erläutert wird.
Die Ergebnisse der Teilungsvermessung werden der Katasterbehörde zur Übernahme vorgelegt. Diese sendet den betroffen Beteiligten in der amtlichen Fortführungsmitteilung die neuen Flurstücksnummern und Flächen. Sie dient dem Notar zur Umschreibung im Grundbuch.
Gebühren
Die Gebühren für Grenzfeststellungen und Teilungsvermessungen richten sich nicht nach dem benötigten Aufwand, sondern nach der für alle Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und andere Vermessungsbehörden gesetzlich vorgegeben Gebührenordnung. Daher ist die Abgabe fester Preisangebote aufgrund gesetzlicher und gebührenrechtlicher Vorschriften nicht zulässig. Die Kosten können erst nach Abschluss der Vermessungsarbeiten endgültig berechnet werden. Die Grenzpunkte, die Längen der alten und neuen Grenzen sowie die neu gebildeten Flurstücke bilden die Grundlage für die Abrechnung.
Falls Sie wissen möchten, welche Gebühren für die erforderlichen Vermessungsarbeiten entstehen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir erstellen Ihnen gerne eine Kostenschätzung.
Amtlicher Lageplan
Der amtliche Lageplan ist einer der wichtigsten Unterlagen zur Realisierung eines Bauvorhabens. Nach den durchgeführten Vermessungsarbeiten wird im Lageplan der aktuelle Katasterbestand mit den exakten Grundstücksmaßen, Geländehöhen und der relevanten Topografie dargestellt.
Somit werden die entscheidenden Grundlagen für die Genehmigung eines Bauvorhabens aus bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Erfordernissen geliefert.
Der Architekt plant auf der Grundlage dieses Lageplanes das Bauvorhaben nach den Wünschen der Bauherrschaft.
Absteckarbeiten
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Einweisungen
Grobabsteckung
der Baugrube
Für die erforderlichen Erdarbeiten werden die Eckpunkte des geplanten Gebäudes mit Pflöcken und Eisenrohren markiert, damit die Baugrube an der richtigen Stelle ausgehoben wird.
Die höhenmäßige Absteckung erfolgt, indem örtliche Gegebenheiten (z.B. Kanaldeckel) in Bezug zur gewollten Höhenlage der Bodenplatte angegeben werden.
Bauherr, Architekt und Bauunternehmung erhalten als Nachweis der durchgeführten Arbeiten eine Absteckskizze mit Dokumentation der relevanten Maße.
Feinabsteckung / Schnurgerüst
Nach Aushub der Baugrube werden die Gebäudeaußenkanten, bei Bedarf auch die Achsen mit Nägeln auf das Schnurgerüst übertragen.
Auf Wunsch erstellen wir auch das Schnurgerüst.
Das Ergebnis der Absteckung, das dem genehmigten Baugesuch entsprechen muss, wird in einem Einweisungsschein ausgewiesen und der zuständigen Baubehörde zur Prüfung vorgelegt.
Gebäudeeinmessung
Gemäß saarländischem Vermessungs- und Katastergesetz sind die Bauherren nach neuer Errichtung oder Veränderung eines Gebäudes verpflichtet, dieses auf eigen Kosten einmessen zu lassen. Mit der Gebäudeeinmessung wird die Lage des Gebäudes im Grundstück ermittelt.
Das Ergebnis der Vermessung wird der Katasterbehörde zur Aktualisierung der amtlichen Flurkarte übermittelt.
Die Gebühren für die Gebäudeeinmessung richtet sich nicht nach dem Aufwand, sondern nach der für alle Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und andere Vermessungsgebühren gesetzlich vorgegeben Gebührenordnung.
Zur Ermittlung der Kosten wird der umbaute Raum des neuen Gebäudes zu Grunde gelegt.
Falls Sie wissen möchten, welche Gebühren für die erforderlichen Vermessungsarbeiten entstehen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir erstellen Ihnen gerne eine Kostenschätzung.
Bei Bedarf erstelle wir zusätzlich die Bescheinigung als Nachweis gemäß § 78(6) LBO über die Ausführung der baulichen Anlage zur Vorlage bei der zuständigen Baubehörde.
Gutachten
Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erstellen wir unabhängige und kompetente Gutachten, z.B. bei Grenzstreitigkeiten, Erbauseinandersetzungen usw. für Gerichte und private Auftraggeber.
Mietflächenbestimmung
Wir bestimmen amtlich durch örtliches Aufmaß für Vermieter und Mieter nachvollziehbare Mietflächen gemäß DIN 277 & GIF (Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau).
Leistungen für Kommunen
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Unternehmen
Wir handeln mit Grundstückseigentümern im Auftrag von Ver- und Entsorgungsunternehmen Gestattungsverträge aus.
Wir erledigen die komplette Abwicklung freiwilliger und gesetzlicher Baulandumlegungen für Kommunen und private Bauträger. Hierzu führen wir i.d.R. den Vorsitz in den Umlegungsausschüssen der Gemeinden, für die wir tätig sind.
Die Straßenschlussvermessung erfolgt in der Regel nach Fertigstellung einer Verkehrsanlage (Ortsumgehungen, Radwege, Kreisverkehre usw.). Die durch die Verkehrsanlage in Anspruch genommen Flächen werden ermittelt. Darüber hinaus werden die durch den Ausbau entfernten Grenzzeichen wieder ersetzt.
Kontakt
Ingenieurgesellschaft Werny + Partner
Dipl. – Ing. Olav Werny
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
(Rheinland-Pfalz)
Ludwig-Erhard-Straße 18
66877 Ramstein-Miesenbach
Tel.: (+49) 6371 / 920 10 – 00
Fax: (+49) 6371 / 920 10 – 29
Ingenieurgesellschaft Werny + Partner
Dipl. – Ing. Volker Werny
Dipl. – Ing. (FH) Erik Werny
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (Saarland)
Neunkircher Straße 56
66583 Spiesen-Elversberg
Telefon: (+49) 68 21 / 97 01 – 0
Telefax: (+49) 68 21 / 97 01 – 40
IGWP GmbH
Neunkircher Straße 56
66583 Spiesen-Elversberg
Telefon: (+49) 68 21 / 97 01 – 0
Telefax: (+49) 68 21 / 97 01 – 40
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