Gebäudeeinmessung

Gebäudeeinmessung
Nach Fertigstellung des Rohbaus sind die Bauherren gemäß Vermessungs- und Katastergesetz verpflichtet, die Gebäudeeinmessung auf eigene Kosten durchführen zu lassen.
Ein im amtlichen Liegenschaftskataster vollständig nachgewiesener Gebäudebestand bildet die Grundlage für zahlreiche Aufgaben und infrastrukturelle Maßnahmen im privaten und öffentlichen Bereich (z. B. Ver- und Entsorgung, Straßensanierung, Bauplanung). Er ist zugleich eine wesentliche Grundlage für Navigationsdienste und damit nicht zuletzt auch für Rettungsdienste und Feuerwehren.
Die Gebührenhöhe berechnet sich nach dem Herstellungswert und der Anzahl der Gebäude.
Gebäudeabsteckung
Das Gebäude wird von uns anhand der Architektenpläne in Bezug zu den amtlichen Flurstücksgrenzen eingerechnet.
Anschließend erfolgt die Absteckung des Gebäudes nach Lage und Höhe in der Örtlichkeit.
Dadurch wird gewährleistet, dass die in der Baugenehmigung festgelegten Grenzabstände, Gebäudemaße und die Höhenlage eingehalten werden.
Als Nachweis der durchgeführten Arbeiten erhalten Bauherr, Architekt und Bauunternehmen eine Absteckskizze / Einweisungsschein mit Dokumentation der relevanten Maße.
Grobabsteckung
Für die erforderlichen Erdarbeiten werden die Eckpunkte des geplanten Gebäudes mit Pflöcken markiert, damit die Baugrube an der richtigen Stelle ausgehoben wird.
Feinabsteckung
Nach Aushub der Baugrube werden die Gebäudeaußenkanten auf ein Schnurgerüst übertragen.
Die Schnüre zwischen den Nägeln zeigen die genau Lage der jeweiligen Außenwand an.
Somit kann das Bauunternehmen die Schalung der Bodenplatte anbringen.
Geländeaufnahme (Entwurfsvermessung)
Für die Planung Ihres Bauvorhabens ist es wichtig eine Geländeaufnahme durchzuführen.
In Absprache mit Ihrem Architekten / Planer wird das Baugrundstück lage- und höhenmäßig aufgemessen.
Hierbei werden planungsrelevante Punkte wie u.a. Kanaldeckel, Straßenverlauf, Hausanschlüsse erfasst.
Ein ausgearbeiteter Lageplan wird Ihnen als PDF- und DXF- / DWG-Datei zur Verfügung gestellt.
Kontakt
Ingenieurgesellschaft Werny + Partner
Dipl. – Ing. Olav Werny
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
(Rheinland-Pfalz)
Ludwig-Erhard-Straße 18
66877 Ramstein-Miesenbach
Tel.: (+49) 6371 / 920 10 – 00
Fax: (+49) 6371 / 920 10 – 29
Ingenieurgesellschaft Werny + Partner
Dipl. – Ing. Volker Werny
Dipl. – Ing. (FH) Erik Werny
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (Saarland)
Neunkircher Straße 56
66583 Spiesen-Elversberg
Telefon: (+49) 68 21 / 97 01 – 0
Telefax: (+49) 68 21 / 97 01 – 40
IGWP GmbH
Neunkircher Straße 56
66583 Spiesen-Elversberg
Telefon: (+49) 68 21 / 97 01 – 0
Telefax: (+49) 68 21 / 97 01 – 40
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