Straßenschlussvermessung
Straßenschluss-
vermessung
Baulandumlegung
Wir erledigen die komplette Abwicklung freiwilliger und gesetzlicher Baulandumlegungen für Kommunen und private Bauträger.
Hierzu führen wir i.d.R. den Vorsitz in den Umlegungsausschüssen der Gemeinden, für die wir tätig sind.
Flurstücksverschmelzung
Bei einer Flurstücksverschmelzung werden mehrere vorhandene Flurstücke zu einem selbständigen Flurstück zusammengefasst. Flurstücke können verschmolzen werden, wenn sie örtlich eine Einheit bilden und sie unter einer laufenden Nummer im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs, also im Grundbuch als ein Grundstück geführt werden und gleiche Belastungsverhältnisse vorliegen.
Grenzwiederherstellung
Aufsuchen alter Grenzpunkte und ggf. Wiederherstellung nicht mehr vorhandener Abmarkungen auf der Grundlage des amtlichen Liegenschaftskatasters.
Anschließend werden den Beteiligten (Eigentümer, Erwerber, durch Abmarkung betroffene Nachbarn) die Lage der Grenzen und Grenzpunkte mit ihren Abmarkungen erläutert.
Die Ergebnisse werden in einer Niederschrift dokumentiert.
Sonderung
Bei einer Sonderung werden die neuen Flurstücksgrenzen ohne örtliche Vermessung gebildet.
Grenzsteine werden nicht gesetzt. Eine Sonderung ist kostengünstiger, jedoch nur in Ausnahmefällen möglich.
Gerne prüfen wir im Vorfeld ob eine Sonderung bei Ihnen möglich ist.
Teilungsvermessung
Genau Maß nehmen – Wie wird ein Grundstück geteilt?
Jedes Grundstück wird im Grundbuch unter einer laufenden Nummer aufgeführt. Soll ein Teil eines Grundstückes z.B. verkauft werden, so kann dieser Grundstücksteil nur dann abgeschrieben werden, wenn zuvor eine Teilungsvermessung erfolgt ist und die in diesem Zusammenhang stehende Fortführungsmitteilung vorliegt.
Die Vermessung erfolgt auf der Grundlage des amtlichen Liegenschaftskatasters. (Dauer 1:12)
Ablauf einer Teilungsvermessung
Vorgespräch & Kostenschätzung
Örtliche Vermessung
Grenztermin
Bei einem Grenztermin werden den Beteiligten (Eigentümer, Erwerber, durch Abmarkung betroffene Nachbarn) die Lage der alten und neuen Grenzpunkte mit ihren Abmarkungen erläutert.
Die Ergebnisse werden in einer Niederschrift dokumentiert.
Übernahme in das Liegenschaftskataster
Die Vermessungsschriften werden der Katasterbehörde zur Übernahme vorgelegt.
Diese sendet den betroffen Beteiligten in der amtlichen Fortführungsmitteilung die neuen Flurstücksnummern und Flächen. Sie dient dem Notar zur Umschreibung im Grundbuch.
Kontakt
Ingenieurgesellschaft Werny + Partner
Dipl. – Ing. Olav Werny
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
(Rheinland-Pfalz)
Ludwig-Erhard-Straße 18
66877 Ramstein-Miesenbach
Tel.: (+49) 6371 / 920 10 – 00
Fax: (+49) 6371 / 920 10 – 29
Ingenieurgesellschaft Werny + Partner
Dipl. – Ing. Volker Werny
Dipl. – Ing. (FH) Erik Werny
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (Saarland)
Neunkircher Straße 56
66583 Spiesen-Elversberg
Telefon: (+49) 68 21 / 97 01 – 0
Telefax: (+49) 68 21 / 97 01 – 40
IGWP GmbH
Neunkircher Straße 56
66583 Spiesen-Elversberg
Telefon: (+49) 68 21 / 97 01 – 0
Telefax: (+49) 68 21 / 97 01 – 40
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